AGB

1. Präambel

1.1. Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns, der

zacher media gmbh
vertreten durch Herrn Kai Zacher

Ensorstr. 2
50939 Köln

nachfolgend „wir“, „uns“, „unser“ genannt

und Kunden.

 

Wir sind unter den nachfolgenden Kontaktdaten erreichbar:

Tel: +49 (0) 221 292 79 88 0
E-Mail: kontakt@zachermedia.de

Nähere Informationen entnehmen Sie unserem Impressum.

 

1.2. Vertragssprache ist Deutsch.

 

1.3. Diese AGB sind nicht durch uns übersetzt worden. Sofern Übersetzungen zum leichteren Verständnis angefertigt wurden, sind diese nicht als rechtlich verbindlich anzusehen. Im Falle von Streitigkeiten gilt allein die von uns bereitgestellte deutsche Version als die maßgebliche, dieses bedeutet insbesondere auch, dass im Falle von Differenzen über die Auslegung einzelner Klauseln der vorliegenden AGB die Begriffe und Definitionen des deutschen Rechts (HGB / BGB) entscheidend sind.

2. Begriffsbestimmungen

2.1. Kaufmann (Plural: Kaufleute) ist entweder derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt oder derjenige, der die Firma seines Unternehmens in das Handelsregister eintragen lässt.

2.2. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

2.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2.5. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

2.6. Vertragstext im Sinne dieser AGB ist die Individualvereinbarung, die wir mit jedem unserer Kunden treffen.

2.7. Textform ist eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben worden ist.

2.8. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

2.9. Mangelschaden ist der Schaden, der darin liegt, dass die Ware infolge eines Mangels, der durch Nacherfüllung beseitigt werden kann, den Kunden im Vergleich zu einer mangelfreien Ware schlechter stellt.

2.10. Mangelfolgeschaden ist der Schaden, der durch mangelfreie Nacherfüllung nicht beseitigt wird und den der Kunde an anderen Rechtsgütern als an der Ware infolge des Mangels, der durch Nacherfüllung beseitigt werden kann, erleidet, insbesondere an Körper, Eigentum, Besitz und Ersatzpflichten gegenüber Dritten.

2.11. Ware(n), Lieferung(en), Leistung(en) und Dienstleitung(en) im Sinne dieser AGB ist jede von uns für Kunden erbrachte Dienstleistung und / oder die Ausführung eines vom Kunden mit uns vereinbarter Auftrag.

2.12. Kunden sind alle nach 4.2. definierten Personen(gruppen).

3. Geltung dieser AGB

3.1. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen und Dienstleistungen.

3.2. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.

3.3. Diese AGB gelten, soweit der Kunde Kaufmann ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3.4. Wir sind jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Kunden haben das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. Kunden werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird.

3.5. Übt der Kunde das Widerspruchsrecht aus, so haben wir das Recht, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen oder den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

4. Vertragsparteien

4.1. Vertragsparteien sind wir und der jeweilige Kunde; oder die jeweiligen Kunden, sofern der Vertrag zwischen mehr Parteien als uns und einem Kunden geschlossen wird.

4.2. Als Kunden werden alle natürlichen Personen, Unternehmer oder juristische Personen akzeptiert.

5. Vertragsschluss/Speicherung des Vertragstextes und der AGB/ Leistungsbeschreibungen/ Erfolgsversprechen

5.1. Der Vertragsschluss kommt ausschließlich in Schriftform zustande. Für den Vertragsschluss akzeptieren wir auch die elektronische Schriftform (E-Mail). Der Vertrag kommt bei elektronischer Schriftform (E-Mail) erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch uns zustande.

5.2. Die im Vertrag angegebenen Daten, insbesondere Namen, Anschriften, Telefonnummern, Bankdaten, E-Mail-Adressen die allein zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Dies schließ den Vertragstext und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB ein.

5.3. Jedwede Leistungsbeschreibung ist eine Individualvereinbarung. Eine Leistungsbeschreibung ist nicht als generelles Leistungsspektrum von uns zu betrachten und darf nicht als solches verstanden werden.

Unsere Leistungen und die damit verbundenen Beschreibungen sind immer individuell auf die Wünsche, Ziele, Bedürfnisse und nach den Vorgaben unserer Kunden abgestimmt.

5.4. Eine Garantie oder Gewährleistung für bestimmte erfolge oder einen bestimmten Erfolg wird nicht übernommen. Es handelt sich um eine Dienstleistung / um Dienstleistungen, deren Erfolg nicht ausschließlich von unseren Leistungen abhängig ist, sondern der zusätzlich von Faktoren von Drittanbieten beeinflusst wird, auf die wir keinen Einfluss haben, noch auf die wir Einfluss nehmen können. (siehe Punkt 16)

6. Produktpräsentation und Rechte an Bildern

6.1. Für Produktpräsentationen der Vertragsprodukte soll uns der Kunde ausschließlich Bilder in einer Ausgestaltung zu Verfügung stellen, die ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt worden sind oder die der Kunde selbst erstellt hat, bzw. hat erstellen lassen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die notwendigen Rechte an Bildern, Grafiken, Texten oder sonstigen uns zur Verfügung gestellten Daten vorliegen, bzw. im Besitz und / oder Verfügungsraum des Kunden liegen.

6.2. Soweit Bilder zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese von uns bearbeitet oder so umgestaltet werden, dass der Vertragszweck dadurch erfüllt werden kann.

6.3. Soweit uns Daten zur Verfügung gestellt werden, nutzen wir diese, sofern möglich oder nötig, zur Erfüllung des Vertrages.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, uns nach Aufforderung, einen Nachweis über die Herkunft der Daten beizubringen. Weiter ist der Kunde verpflichtet, uns nach Aufforderung, den Nachweis über die redliche Nutzung und Weitergabe der Daten zu erbringen.

6.5. Wir behalten uns vor, bei Zweifel über die redliche Nutzung, die Be- und Verarbeitung von Daten solange zu verweigern, bis uns der Nachweis gemäß 6.4. über die redliche Nutzung vorliegt.

7. Preise

7.1 Die Preise verstehen sich rein netto ohne Berücksichtigung etwaiger mit dem Kunden vereinbarter Rabatte ohne Skonti oder sonstige Nachlässe in Euro zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

7.2. Bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz oder bei Zahlungsverzug über 2 Monate des Kunden.

7.3. Mögliche Verpackung, Fracht, Versicherung oder sonstige Auslagen werden gesondert berechnet.

7.4. Wir sind bei einem Schuldverhältnis, das kein Dauerschuldverhältnis ist, berechtigt, die Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eingetreten sind. Im Falle einer Preiserhöhung gilt dies nicht, wenn unsere Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.

7.5. Zahlungen in anderen Währungen als Euro rechnen wir nach dem amtlichen Wechselkurs, in Ermangelung desselben nach dem Marktkurs des Tages der Gutschrift, auf unserem Konto um. Die Kosten der Umrechnung und der Gutschrift in Euro trägt der Kunde.

7.6. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren auf die dem Kunden lästigere, unter mehreren gleich lästigen auf die ältere Schuld und bei gleich alten Schulden auf jede Schuld verhältnismäßig angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so erfolgt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.

7.7. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Erst mit der Einlösung des Schecks/Wechsels bzw. der vorbehaltlosen und endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages bzw. des Wechselbetrages gilt die Zahlung als erfolgt.

7.8. Kommt der Kunde schuldhaft in Zahlungsrückstand, so sind wir befugt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, im Umfang der Forderung, mit der sich der Kunde schuldhaft im Rückstand befindet, Sicherheitsleistung zu verlangen. Dem Kunden steht das Wahlrecht nach § 232 BGB bezüglich der Art der Sicherheitsleistung zu. Dasselbe Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht uns auch dann zu, wenn für uns nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Kunde kreditunwürdig ist oder wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat. Erbringt der Kunde auf Verlangen die Sicherheitsleistung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

8. Liefertermine/ Teillieferung/ Lieferfristen/ Gefahrtragung

8.1. Liefertermine, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.

8.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und die Ware dies ermöglicht.

8.3. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle von ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und Gegenstände überlässt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn wir dem Kunden die Versandbereitschaft bis zum Ablauf der Frist mitgeteilt haben.

8.4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung oder behördlichen Auflagen oder Anordnungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Beherrschungsvermögens von uns liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des zu liefernden Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei der Zulieferung eintreten.

8.5. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Ware geht mit der Übergabe Ausführung der Versendung bestimmten Personen bzw. mit der Bereitstellung auf entsprechende Server auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Außerdem geht die Gefahr für zu liefernde Ware auf den Kunden mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über.

8.6. Versandweg, Art und Mittel der Versendung sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ohne Gewähr für den schnellsten und billigsten Transport uns überlassen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Auf Wunsch werden wir die zu liefernden Waren auf Kosten des Kunden gegen Diebstahls-, Bruch-, Transport-, Frost- , Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige vom Kunden zu benennende Gefahren versichern, soweit dies möglich ist.

8.7. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir, beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnen.

9. Versicherung und Verpackung, Fracht- und Lieferkosten

9.1. im Inland:

9.1.1. Waren werden durch uns transportversichert, sofern dies möglich ist.

9.1.2. Die Verpackungs- und Versicherungskosten trägt der Kunde.

9.1.3. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist oder sich nichts anderes aus diesen AGB ergibt.

9.1.4. Anfallende Kosten für Lieferungen an Fixterminen werden grundsätzlich an den Kunden berechnet.

9.1.5. Soweit Sendungen avisiert werden müssen, trägt der Kunde die Kosten.

9.1.6. Expresssendungen erfolgen stets unfrei.

9.2. beim Export:

9.2.1. Waren werden durch uns transportversichert, sofern dies möglich ist.

9.2.2. Die Verpackungs- und Versicherungskosten trägt der Kunde.

9.2.3. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist oder sich nichts anderes aus diesen AGB ergibt.

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Wir liefern ausschließlich auf Rechnung oder 50% Vorkasse. Der Turnus im Falle einer Rechnungsstellung wird bei Projektbeginn festgelegt.

10.2. Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Danach haben für den Fall der Mahnung einen Anspruch auf Zahlung einer Mahnpauschale in Höhe von 20,00 €.

10.3. Wir behalten uns vor, Auslagen schon vor Stellung der (Haupt)Rechung zu berechnen und zu fordern, sofern diese für die Auftragserfüllung zwingend nötig sind und dem Kunden frühzeitig, vor Tätigung der Auslage bekannt waren oder bekannt gemacht wurden.

11. Rechnungsstellung

11.1. Gemäß § 14 UStG können Rechnungen vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden.

11.2. Wir sind berechtigt, Rechnungen als pdf-Rechnung per E-Mail (elektronischer Rechnungsversand) zu versenden.

12. Pfandrechte, Eigentumsvorbehalt, Schutzrechte

12.1. Gegenüber unseren Kunden behalten wir uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit wir mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck – Wechsel – Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks durch uns.

12.2. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

12.3. Eine des dem Eigentumsvorbehalt bzw. unserem Sicherungseigentum unterfallenden Veräußerung der Ware ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt. Der Kunde ist weiter verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle der Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen, oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, alle sonstigen nach dem Recht des Standorts der unter Eigentumsvorbehalt bzw. in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware etwa erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unser Eigentum auch mit Wirkung gegen Dritte uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO oder ähnlicher ausländischer Rechtsbehelfe zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel bzw. Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

12.4. Der Kunde wird Gesetz – und Rechtsverordnungen, die für den Besitz und den Gebrauch der Ware gelten, beachten. Im Übrigen trägt der Kunde während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware.

12.5. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der gelieferten Vorbehaltsware bzw. der in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware in Höhe des Faktura – Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderungen einschließlich allen Nebenrechten mit Rang vor seinen übrigen Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrund gegenüber Dritten erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung oder Vermengung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretungen an. Nach der Abtretung ist der Kunde ungeachtet unserer eigenen Befugnis zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz – oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder der Kunde seine Zahlungen einstellt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. den Dritten die Abtretung mitteilt.

12.6. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware bzw. der in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag des Kunden und ohne, dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Faktura – Endbetrag zzgl. Umsatzsteuer) zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung sofern der Kunde unsere Forderungen noch nicht begleichen hat. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Dies gilt auch, wenn der Kunde durch Tätigkeiten nach Satz 2 Alleineigentum erwirbt. Die Bewahrung für uns erfolgt unentgeltlich. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der für uns gelieferten Ware (Faktura – Endbetrag zzgl. Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zur Zeit der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in einer Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so ist vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich.

12.7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die gelieferten Gegenstände zurückzunehmen oder Herausgabe zu verlangen. In der Zurücknahme – auch im Wege der Pfändung – der Kaufsache und im Herausgabeverlangen durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückerhalt der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

12.8. Unsere Beauftragten sind während der gewöhnlichen Geschäftszeiten zur Überprüfung der gelieferten Vorbehaltsware bzw. der in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware bei dem Kunden berechtigt und können diese als uns gehörig kennzeichnen.

12.9. Für alle Leistungen und Maßnahmen bei der Bestellung, Verwaltung, Freigabe und Verwertung von Sicherheiten sowie bei der Inanspruchnahme von Mitverpflichteten können wir ein angemessenes Entgelt im Rahmen des § 315 BGB in Rechnung stellen. Außerdem trägt der Kunde alle sonstigen in diesem Zusammenhang stehenden Auslagen und Nebenkosten, insbesondere Lagergelder, Lagerkosten, Kosten der Beaufsichtigung, Vermittlerprovisionen und Prozesskosten.

13. Schadenersatz wegen Nichterfüllung

13.1. Soweit uns bei völliger oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ein Schadensersatzanspruch gegen diesen zusteht, können wir mindestens 25 % des vereinbarten Preises als Vertragsstrafe geltend machen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Uns ist es gestattet, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

13.2. Für den Fall der Warenrücknahme durch uns aus vom Kunden zu vertretenden Gründen behalten wir uns die Geltendmachung von Aufwendungen, Kosten und möglicher Wertminderung vor, und zwar unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche.

14. Rügepflicht

14.1. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.

14.2. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die erbrachte Dienstleistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

14.3. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die erbrachte Dienstleistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

14.4. Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns auf diese Vorschriften nicht berufen.

15. Mängelhaftung/Verjährungsfrist

15.1. Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

15.2. Soweit die erbrachte Dienstleistung nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Dienstleistung der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Dienstleistung erwarten kann, oder sie nicht die Eigenschaften, die er nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.

15.3. Ein unerheblicher Mangel oder unerhebliche Minderung der Tauglichkeit ist unbeachtlich. Mangel- und Mangelfolgeschäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung durch den Kunden entstanden sind, werden von den Mängelrechten ebenfalls nicht erfasst. Entsprechendes gilt auch für den nicht vertragsgemäßem Gebrauch bei Verschleißteilen.

15.4. Die Nacherfüllung erfolgt gegenüber Unternehmern nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware, gegenüber Verbrauchern nach seiner Wahl.

15.5. Wir können die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

15.6. Kunden können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer „Haftung“ geltend zu machen.

15.7. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang, für Verbraucher zwei Jahre ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln nach Maßgabe der Ziffer „Haftung“. Unberührt bleibt die Verjährungsfrist ebenfalls im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB; sie beträgt fünf Jahre ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

16. Haftung

16.1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt, oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).

16.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

16.3. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

16.4. Die Haftung für Drittanbieter, deren Dienste für die Erfüllung vertraglichen Pflichten notwendig oder essentiell sind ist ausgeschlossen sofern diese nicht durch den Drittanbieter bei Inanspruchnahme des Dienstes bekanntgegeben waren oder aus den allgemeinen Umständen heraus hätten vorhergesagt werden können und müssen.

Insbesondere schließen wir die Haftung für Serverfehler, Server-Traffic, oder sonstige vom Drittanbieter kontrollierten Variablen aus.

16.5. Bestehet ein erhöhtes Risiko, welches auch nach Abwägung aller Möglichkeiten nicht umgangen werden kann, werden wir unseren Kunden über dieses Risikos informieren und dessen Entscheidung über das Eingehen desselben abwarten. Kann der Auftrag nur unter eingehen des Risikos erbracht werden und der Kunde ist nicht bereit dieses einzugehen, stehet es uns frei den Vertrag weiterzuführen oder zu beenden.

17. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen beruhen auf demselben Vertragsverhältnis, oder sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

18. Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts besteht nur insoweit Befugnis, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

19. Salvatorische Klausel (Teilunwirksamkeit)

Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Nebenabreden

20.1. Der Vertrag unterliegt einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nicht, wenn dem Verbraucher dadurch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

20.2. Bei Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder gewerblichen Kunden ist unser Sitz Gerichtsstand. Der Gerichtsstand für Endverbraucher bleibt von dieser Regelung unberührt und entspricht den gesetzlichen Regelungen.

20.3. Wir sind berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

20.4. Der Datenschutz nach der EU-DSGVO und dem BDSG Erfolg gemäß den gültigen Regelungen und unter Einhaltung unserer Datenschutzerklärung.

20.5. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.